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2019/0789 DE cercato: '(3)   Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet ‚Kabelweiterverbreitung‘ die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung einer drahtlosenoder drahtgebundenen, erdgebundenenoder durch Satellit übermittelten Erstsendung von Fernseh-oder Hörfunkprogrammen, die zum öffentlichen Empfang bestimmt sind, aus einem anderen Mitgliedstaat durch Kabel-oder Mikrowellensysteme, unabhängig davon, wie der Betreiber eines Kabelweiterverbreitungsdienstes die programmtragenden Signale von dem Sendeunternehmen für die Weiterverbreitung erlangt.' . Output generated live by software developed by IusOnDemand srl


index (3)   Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet ‚Kabelweiterverbreitung‘ die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung einer drahtlosenoder drahtgebundenen, erdgebundenenoder durch Satellit übermittelten Erstsendung von Fernseh-oder Hörfunkprogrammen, die zum öffentlichen Empfang bestimmt sind, aus einem anderen Mitgliedstaat durch Kabel-oder Mikrowellensysteme, unabhängig davon, wie der Betreiber eines Kabelweiterverbreitungsdienstes die programmtragenden Signale von dem Sendeunternehmen für die Weiterverbreitung erlangt.:


whereas (3)   Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet ‚Kabelweiterverbreitung‘ die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung einer drahtlosenoder drahtgebundenen, erdgebundenenoder durch Satellit übermittelten Erstsendung von Fernseh-oder Hörfunkprogrammen, die zum öffentlichen Empfang bestimmt sind, aus einem anderen Mitgliedstaat durch Kabel-oder Mikrowellensysteme, unabhängig davon, wie der Betreiber eines Kabelweiterverbreitungsdienstes die programmtragenden Signale von dem Sendeunternehmen für die Weiterverbreitung erlangt.:


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    and the number of total unique words without stopwords is: 0

     

    whereas









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